Wann ist etwas zu alt?
Wenn Sie Ihre Lebensmittel und Non-Food-Artikel online oder im Supermarkt vor Ort kaufen, ist es für Sie als Verbraucher selbstverständlich, dass Sie die verschiedenen Datumsangaben auf dem Produkt genau im Auge behalten. Denn wie lange ist das Produkt eigentlich haltbar?
Innerhalb der Lebensmittelkategorie ist die Datierung der Produkte verpflichtend, allerdings mit wenigen Ausnahmen wie z.B. Obst und Waren, die als solche nicht zu alt werden. Die Informationen müssen teils gut lesbar und teils großflächig platziert sein, damit der Verbraucher vor dem Kauf eine fundierte Wahl treffen kann.
Innerhalb der Datumsmarkierungen arbeiten Sie mit den Begriffen „Mindesthaltbarkeitsdatum“ oder alternativ „Mindesthaltbarkeitsdatum“ und „Verbrauchsdatum“.
Das „Mindesthaltbarkeitsdatum“-Label sollte immer als Hinweis auf die Produktqualität angesehen werden. Wenn das Produkt vor diesem Datum verwendet wird, wissen Sie, dass das Produkt eine bestimmte Qualität behält. Bei einer Überschreitung des Datums ist das Produkt zwar noch gut, die Qualität kann sich aber allmählich verschlechtern, weshalb man anfangen muss, das Produkt mit seinen Sinnen zu beurteilen.
Es gibt jedoch keinen Grund, ein Produkt, dessen Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, sofort wegzuwerfen. Wenn das Produkt ungeöffnet ist und entsprechend den Herstellerangaben gelagert wurde, kann es dennoch problemlos funktionieren.
„Verwendbar bis“ gibt an, wann der Artikel nicht mehr verwendet werden sollte und daher entsorgt werden muss. Nach diesem Datum ist damit zu rechnen, dass das Produkt von so schlechter Qualität ist, dass es bei Verwendung oder Verzehr gesundheitsschädlich sein kann. Dies gilt insbesondere für Lebensmittel.
Aber was ist mit Produkten wie Mundwasser und Zahnpasta - können sie veraltet sein?
Bei Produktkategorien wie Mundwasser, Zahnpasta und ähnlichen Produkten gelten nicht die gleichen strengen Anforderungen an die Datumskennzeichnung wie bei Lebensmitteln. Dennoch entscheiden sich einige Hersteller immer noch dafür, die verschiedenen Datumsangaben auf ihren Produkten zu verwenden, z.B. um steuern zu können, welches Design sie in den jeweiligen Märkten haben.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass sich der Geschmack, die Konsistenz oder die Wirksamkeit der einzelnen Inhaltsstoffe des Produkts im Laufe der Zeit ändern, sodass diese Art von Produkt technisch gesehen möglicherweise zu alt ist. Allerdings ist es nicht so gesundheitsgefährdend, eine Zahnpasta oder Mundspülung zu verwenden, deren Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, wie z.B. ist bei Lebensmitteln der Fall.
Unter Berücksichtigung der Umwelt lohnt es sich tatsächlich, die Produkte zu verwenden, auch wenn sie etwas zu alt sind. Im Regelfall sind die Produkte uneingeschränkt verwendbar, wenn die Verpackung nicht geöffnet wurde und das Produkt ordnungsgemäß gelagert wurde. Wenn Sie immer noch der Meinung sind, dass Ihre Zahnpasta etwas falsch schmeckt, können Sie sie jederzeit als Reinigungsmittel oder ähnliches verwenden. Es besteht jedoch eine gute Chance, dass Sie gar nicht bemerken, dass es zu alt geworden ist.